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Liebe Leser*innen,

haben Sie sich auch schon gefragt:

was passiert, wenn ich in eine äußerst schwierige Lebenssituation gerate und nicht mehr (umfänglich) über mein weiteres Leben bestimmen kann?

Es ist eine schwierige, wenn auch aus unserer Sicht richtige und wichtige Überlegung, eine Entscheidung zu treffen:

Vorsorge zu treffen, für mich und die Familie, meine Entscheidung/meinen Willen über den weiteren Weg, die nächsten Schritte, klar auszusprechen und zu dokumentieren.

Wir haben Ihnen nachfolgend einige Informationen zusammengetragen, die Ihnen bei der Entscheidungsfindung helfen könnten. Wir erheben dabei nicht den Anspruch, dass die Quellen vollständig sind.

Wir wünschen Ihnen Mut, Kraft und Zuversicht bei Ihrer Entscheidung.

Ihr Partner

Gesundes Hanau e.V.

 

  1. Vorsorgevollmacht – Betreuungsverfügung – Patientenverfügung

Vorsorgevollmachten, Betreuungsverfügungen und Patientenverfügungen sind rechtliche Instrumente für den Fall eigener Hilflosigkeit vorzusorgen und Wünsche, Vorstellungen und Überzeugungen zu formulieren.

Die BtB empfiehlt, rechtzeitig diese Vorsorgeverfügungen als rechtliches Instrumentarium zu nutzen, bevor Angelegenheiten nicht mehr selbst geregelt werden können und Hilfe anderer Menschen und Einrichtungen in Anspruch genommen werden muss.“

Quelle: https://www.mkk.de/buergerservice/lebenslagen_1/gesundheit/53_gesundheitsamt/index_gesundheitsamt.html

 

  1. .„Patientenverfügung

Mit einer schriftlichen Patientenverfügung können Patientinnen und Patienten vorsorglich festlegen, dass bestimmte medizinische Maßnahmen durchzuführen oder zu unterlassen sind, falls sie nicht mehr selbst entscheiden können. Damit wird sichergestellt, dass der Patientenwille umgesetzt wird, auch wenn er in der aktuellen Situation nicht mehr geäußert werden kann.

Jede und jeder einwilligungsfähige Volljährige kann eine Patientenverfügung verfassen, die sie oder er jederzeit formlos widerrufen kann. Es ist sinnvoll, sich von einer Ärztin, einem Arzt oder einer anderen fachkundigen Personen beraten zu lassen. Treffen die Festlegungen in einer Patientenverfügung auf die aktuelle Lebens- und Behandlungssituation der Patientin oder des Patienten zu, sind sowohl die Ärztin oder der Arzt als auch die Vertreterin oder der Vertreter (Betreuer/in oder Bevollmächtigte/r) daran gebunden.

Zur Erstellung einer individuellen Patientenverfügung können Sie als Anregung und Formulierungshilfe die Textbausteine vom Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz nutzen.

Liegt keine Patientenverfügung vor oder sind die Festlegungen in einer Patientenverfügung zu unkonkret oder allgemein, entscheiden die Vertreterin oder der Vertreter gemeinsam mit der Ärztin oder dem Arzt auf der Grundlage des mutmaßlichen Patientenwillens über die anstehende Behandlung. Können sich – bei besonders folgenschweren Entscheidungen – Vertreterin oder Vertreter und die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt nicht darüber einigen, ob die beabsichtigte Entscheidung auch tatsächlich dem Willen der betroffenen Patientin oder des Patienten entspricht, muss die Vertreterin oder der Vertreter die Genehmigung des Betreuungsgerichts einholen.

Die gesetzliche Grundlage dafür hat der Deutsche Bundestag  am 18. Juni 2009 mit dem Paragraphen 1901a Bürgerlichen Gesetzbuchs beschlossen und damit die Rahmenbedingungen für den Umgang mit einer Patientenverfügung geregelt.

Weitergehende Informationen sowie eine Broschüre zur Patientenverfügung finden Sie auf der Internetseite des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz. Die Broschüre enthält auch nützliche Beispiele und Textbausteine, die Ihnen bei der möglichen Formulierung des Schriftstücks helfen. Zudem bietet das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz in der Broschüre „Das Betreuungsrecht“ Hinweise, wie Sie eine Bevollmächtigte oder einen Bevollmächtigten mit einer Vorsorgevollmacht festlegen können, der anstelle einer Betreuerin oder eines Betreuers handelt, falls Sie es selbst nicht mehr können.“

Quelle: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/patientenverfuegung.html

 

  1. Nutzung und Erstellung von Patientenverfügungen angesichts der aktuellen Covid19-Pandemie

Quelle: https://www.bmjv.de/DE/Themen/FokusThemen/Corona/Patientenverf%C3%BCgung/Corona_Patientenverfuegung_node.html

 

  1. Vorausplanung im Kontext von COVID-19: DiV-BVP veröffentlicht Leitfaden und Notfallbogen

Quelle: https://www.hospiz-palliativ-nds.de/vorausplanung-im-kontext-von-covid-19-div-bvp-veroeffentlicht-leitfaden-und-notfallbogen/

 

  1. Die Patientenverfügung der DGSV

 Quelle: https://www.dghs.de/patientenverfuegung.html

 

 

  1. Ratgeber für Notfallvorsorge und richtigem Handeln in Notfallsituationen

 Quelle: https://www.bbk.bund.de/SharedDocs/Downloads/BBK/DE/Publikationen/Broschueren_Flyer/Buergerinformationen_A4/Ratgeber_Brosch.html;jsessionid=84ECCB48CD0A0E98A41B44651884D1D9.1_cid320

 

  1. Notrufnummern – allgemein gültig und für alle Notfälle

„Welche Notrufnummer man benötigt, wenn ein medizinischer Notfall, eine gesundheitlich akute Erkrankung oder eine Gefahrensituation eingetreten ist, kann im Ernstfall zu einiger Verwirrung führen.

Grundsätzlich gilt, dass der Polizeinotruf 110 nur in Gefahrensituationen für die eigene oder eine fremde Person gewählt werden sollte. Liegt dagegen eine medizinische Gefahrensituation vor, so ist der Rettungsnotruf 112 die richtige Notrufnummer. …

Das Telefonbuch übersichtlich und nach Art des Notfalls sortiert an.“

Quelle: https://www.dastelefonbuch.de/Notruf

 

  1. Der Notfallordner

 So bewahren Sie Vorsorgedokumente optimal auf

Quelle: https://www.patientenverfuegung.digital/blog/der-notfallordner

 

  1. Weitere Links:

 

9.1 Das Hilfesystem der Stadt Hanau und des Main-Kinzig-Kreises:

Quellen:

https://www.mkk.de/buergerservice/lebenslagen_1/frauen/beratung_in_schwierigen_lebenssituationen_1/beratung_in_schwierigen_lebenssituationen.html

https://www.mkk.de/buergerservice/lebenslagen_1/frauen/gesundheitliche_aspekte/gesundheitliche_aspekte.html

https://www.mkk.de/buergerservice/lebenslagen_1/frauen/menschen_mit_gewalterfahrung_1/menschen_mit_gewalterfahrung.html

 

9.2 Checkliste für Ihre persönlichen „Notfallrufnummern und -kontakte:

Sie finden unseren Beitrag vom November 2020  hier: https://gesundes-hanau.de/notfallblatt/